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Dokument Textilkennzeichnung

Die Etikettierung/Kennzeichnung muss  dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich, deutlich erkennbar, sowie in einem dargestellt sein, das in Bezug auf Schriftbild, Schriftgröße, Stil und Schriftart einheitlich ist.
Die Etikettierung muss zudem sein. 
Hierunter ist nicht zu verstehen, dass die Angabe der fest angebracht Faserzusammensetzung über die Lebensdauer des Textilerzeugnisses hinweg immer mit diesem verbunden bleiben muss. Voraussetzung ist vielmehr, dass das Etikett nicht ohne große Mühe von der Textilie ablösbar sein darf, beispielsweise durch leichtes Ziehen. Die Etikettierung ist daher z.B. durch Einnähen oder durch eine Schlaufe (Hangtag) möglich zu befestigen. 
Auch kann die Information durch Kennzeichnung in Form von Aufnähen oder Aufdrucken (z.B. sinnvoll bei Socken) angebracht werden. Bei Erzeugnissen, die z.B. in Folie verpackt sind und bei Produkten, welche durch eine Etikettierung/Kennzeichnung beschädigt werden würden (z.B. Feinstrümpfe), ist die Faserzusammensetzung auf der Verkaufsverpackung anzugeben. 
Die Faserzusammensetzung muss - für den Verbraucher deutlich sichtbar und daher am auch im Internet besten in Nähe der Produktbilder - erfolgen.
Bitte beachten Sie hierbei, dass eine fehlende bzw. fehlerhafte oder unvollständige Kennzeichnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, welche mit 10.000 € Bußgeld geahndet werden kann. Es sind die aller im Erzeugnis enthaltenen Fasern in absteigender Bezeichnungen und Gewichtsanteile Reihenfolge anzugeben, also z.B. „80 % Baumwolle 20 % Polyester". Die Begrifflichkeit "reine" statt 100% ist ebenfalls möglich, z.B. "reine Baumwolle".
Verzichten Sie bitte auf beschreibende Wortverbindungen wie z.B. " -Baumwolle“, " -Alpaka“ oder " wolle". Bio Baby Merino 
Diese Details können jedoch zusätzlich - von der Faserbezeichnung getrennt - aufgeführt werden, z.B. "100 % Wolle (Merinowolle)". Verboten sind hingegen selbstverständlliche Zusätze wie z.B. bei Seide "echte" , "reale", "Naturseide","Tussahseide" oder "Wildseide".
Bei handelt es sich nicht um eine zulässige Bezeichnung für die Beschreibung der Lycra  Faserzusammensetzung, sondern um einen Markennamen. Dieser kann jedoch voran- oder nachgestellt werden: 
z.B. "100% Elasthan (Lycra)"
Bei handelt es sich nicht um eine zulässige Bezeichnung für die Beschreibung der Spandex Faserzusammensetzung, sondern um einen Markennamen. Dieser kann jedoch voran- oder nachgestellt werden:
z.B. "100% Elasthan (Spandex)"
Bei handelt es sich nicht um eine zulässige Faserbezeichnung. Polyester ist unabhängig von seiner Microfaser Qualität anzugeben. Besondere Eigenschaften wie Feinheit und Stärke dürfen nur getrennt von der Faserbezeichnung angegeben werden. Eine solche Darstellung wäre möglich: „100% Polyester (Microfaser)“.
Sie müssen für eine korrekte Textilkennzeichnung eine der in Anhang 1 der TextilKVO genannten Faserbezeichnungen nutzen. Satin zählt allerdings nicht dazu, sondern ist eine glänzende, glatte Gewebeart.  Erkundigen Sie sich daher bitte bei Ihrem Lieferanten, wie sich diese tatsächlich zusammensetzt. z.B. "50% Baumwolle, 50% Polyester".
Bei den folgenden ausgewählten Fasern handelt es sich um zulässige Faserbezeichnungen:
Seide Baumwolle Modal Viskose Polyamid oder Nylon Polyimid Polyester Elasthan
Wenden Sie sich u.a. an deutsche Kundschaft mit Ihren Produkten, achten Sie bitte darauf die Textilkennnzeichnung bzw. Etikettierung auch auf Deutsch anzugeben. Es ist vorgeschrieben, dass der Verbraucher in seiner nationalen Sprache - je nachdem für welche Länder die Ware gedacht ist- auf den Fasergehalt hingewiesen werden muss. Bieten Sie Ihre Produkte auch Kunden aus anderen Ländern an, so ist die Textilkennzeichnung bzw. Etikettierung zusätzlich in den jeweiligen Sprachen erforderlich.
Bestehen Ihre Produkte aus mehreren Komponenten unterschiedlicher Textilfasern, geben Sie bitte den Fasergehalt für jede Komponete an, z.B. „Oberstoff: 100% Baumwolle, Futterstoff: 100 % Polyester“. Besteht Ihr Produkt insgesamt aus mehreren Textilerzeugnissen, jedoch aus derselben Faserzusammensetzung, genügt die Kennzeichnung eines Teiles. Z.B. Jacke und Hose eines Anzugs
Die Angabe zur Faserzusammensetzung kann bei Miederware auch ohne gesonderte Benennung der einzelnen Komponenten insgesamt erfolgen. Hierbei müssen die verschiedenen Fasern der einzelnen Bestandteile also mit ihrem jeweiligen Gewicht ins Verhältnis zu allen Gewichtsanteilen der Fasern des ganzen Produkts gesetzt  werden. 
z.B "90% Polyamid 10% Elasthan"
Machen Sie jedoch von der Möglichkeit einer detaillierteren Angabe der Faserzusammensetzung Gebrauch, so muss diese Angabe vollständig erfolgen. D.h. z.B. bei einem BH ist die Zusammensetzung des äußeren & inneren Gewebes der Schalenoberfläche sowie des Rückenteils anzugeben.
z.B: Äußeres Gewebe der Oberfläche der Schale: 80% Baunwolle 15% Polyester 5% Elasthan Inneres Gewebe der Oberfläche der Schale: 80% Baumwolle 15% Polyester 5% Elasthan Gewebe des Rückenteils: 95% Baumwolle 5% Elasthan